Einheitsdampfloks

Als Einheitsdampflokomotiven oder kurz Einheitslokomotiven werden allgemein die im Auftrag der Deutschen Reichsbahn von 1925 bis 1945 gebauten Dampflokomotiven bezeichnet. Ziel war es, Lokomotiven mit universell tauschbaren genormten Baugruppen zu beschaffen und die von den damaligen Länderbahnen übernommene Typenvielfalt zu reduzieren.

vgl.: wikipedia: Einheitsdampflokomotive
https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitsdampflokomotive
abgerufen am 14.04.2023


Für den Modellbau konzentriere ich mich auf möglichst dem Original entsprechende, funktionsfähige Komponenten im Maßstab 5 Zoll bzw. 1 zu 11. Gleichwohl erfordert die Funktionalität zuweilen Kompromisse.



Der Weg von den Länderbahnen zur Einheitslokomotive

Die Ära der Länderbahnen umfasst die Zeit vor dem ersten Weltkrieg und reicht über den Krieg hinaus bis hinein in die Anfänge der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts.

Die größten Länderbahnen, die nach dem Krieg zur Deutschen Reichsbahn zusammengefasst wurden, waren: 

  • die Bahngesellschaft mit dem mit Abstand größten Netz, die Preußische Staatseisenbahn,
  • die Bahngesellschaft mit dem zweitgrößten Netz, die Königlich Bayerische Staatseisenbahn,
  • die für sein dichtes Netz und die leistungsfähigen gebirgslokomotiven bekannte Königlich Sächsische Staatseisenbahn,
  • die Bahngesellschaft mit einem topografisch nicht minder anspruchsvollem Netz, die Königlich Württembergische Staatseisenbahn,
  • die Großherzoglich Badische Staatseisenbahn,
  • die Großherzoglich Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn,
  • die Herzoglich Braunschweigische Staatseisenbahn, bzw. die Oldenburgischen Staatseisenbahnen und
  • die Reichseisenbahnen Elsass-Lothringen.

Obwohl die Spurbreite von 1435mm bereits weitestgehend verwendet wurde gab es zahlreiche andere Gründe, die gegen einen flächendeckenden, effizienten Bahnbetrieb sprachen. Beispielsweise baute jede Länderbahn nach ihren eigenen Regeln und Vorstellungen Lokomotiven und Waggons. Eine Reparatur konnte also nur im eigenen Betrieb erfolgen. Ersatzteile waren untereinander nicht austauschbar.

Diese nicht verallgemeinerten Standards gab es jedoch nicht nur beim Bau sondern auch in der Organisation des Bahnbetriebs. Unter anderem hemmten unterschiedliche Signalsysteme und voneinander abweichende Dienstvorschriften für das Personal zusätzlich. 

 Jede Bahngesellschaft hatte ihre eigenen Regeln, ihr eigenes Personal und ihre eigene Tarife. Sollte beispielsweise ein Transport von Gütern über die Grenze einer Länderbahn hinweg stattfinden, so musst oftmals die Lokomotive und das Personal an selbiger ausgetauscht werden. Die bürokratischen Hürden machten den Transport teuer und langwierig.

Diese Fragmentierung trat insbesondere in den Wirren des ersten Weltkriegs schonungslos zu Tage. Spätestens mit zunehmendem Einbruch der Effizienz ab der zweiten Kriegshälfte wurde allen Beteiligten klar, dass ein moderner Staat und eine moderne Gesellschaft einen Krisenfall so nicht überleben kann.

Nach dem Krieg war die Infrastruktur der einzelnen Länderbahnen vollkommen zerrüttet. Keine der Bahngesellschaften war in der Lage, die enormen finanziellen Aufwendungen zur Reparatur zu leisten. Nur ein Zusammenschluss konnte dieses Problem lösen.

Mit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 wurde in Artikel 89 festgelegt, dass die Länderbahnen in den Besitz des Reiches übergehen. So entstand am 01. April 2020 durch Zeichnung des Staatsvertrages zur Überführung der Länderbahnen in das Eigentum des Reiches eine Gesellschaft mit der Bezeichnung Deutsche Reichsbahnen.

1921 erfolgte die Einführung des offiziellen Namens Deutsche Reichsbahn. Die ersten Beratungen zur Standardisierung und Normung fanden vom 18. bis 20. Mai 2021 in Oldenburg statt. 

Im Zuge des Dawes-Plans erfolgte 1924 die Umwandlung in die eigenständige Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG).