über Nachhaltigkeit
Das Thema in aller Munde bin ich mit dem Blick auf die derzeitige und auf zukünftige Generationen ebenso darum bemüht, den Einsatz von Energie und den Bedarf an Material und Hilfsmitteln möglichst klein zu halten bzw. optimal einzusetzen.
In der Vergangenheit verfolgte ich daher die Absicht, meine Produkte in angemessenen Kartongrößen zu versenden. Und sofern nicht nochmals durch den Adressaten verwendbar, die einfach und ohne weiteres Zerteilen und Trennen in einem Stück dem Recycling zugeführt werden können. So bastelte ich für den Versand meiner Produkte nebenher durch Zerschneiden und Zusammenkleben aus großen Kartons kleine Kartons. Es machte mir riesigen Spaß, aber es brauchte auch Zeit und Muße.
Seit dem 12. August 2026, mit Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung, ist der oben beschriebene, gute Vorsatz dahin. Meine selbst gebastelten Restbestände werde ich noch aufbrauchen. Ab dann lasse ich mir fertige Kartons von einem nationalen Lieferanten vor die Türe stellen. Schade !
Seit dem 27. September 2026 tritt die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition) hinzu. Sie schützt vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing. National umgesetzt wurde die Richtlinie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Ich hoffe es ist noch rechtssicher wenn ich nun sage: Mir liegt es fern Begrifflichkeiten zu verwenden, die missverständlich sein könnten! Aber wie will ich denn beispielsweise hier auf dieser Internetseite transparent und jederzeit justiziabel nachprüfbar darlegen, dass ich das Stück Stahlblech von seiner Verwendbarkeit optimal genutzt habe? Wenig Abfall ist nun mal eben klimafreundlicher als viel Abfall.